Unser Pflegepersonal

 

Die Pfleger, -innen Fachwissen und Qualifikation des Personals für die 24-Stunden-Pflege Das Gesetz über Sozialleistungen bestimmt eindeutig, dass die Arbeit eines Pflegers nur die Person ausüben kann, die die Ausbildungsbedingungen erfühllt.

Das qualifizierte  Pflegepersonal übt seine Tätigkeit der 24-Stunden-Pflege nach erfolgreichem Abschluss eines akkreditierten Pflegekurses aus und weist sich durch ein gültiges Zertifikat aus. Das medizinische Personal weist seine Ausbildung durch ein Abiturzeugnis, ggf. durch ein Diplom, nach. Alle vorgelegten Urkunden werden amtlich beglaubigt und in die deutsche Sprache übersetzt. Unser Pflegepersonal wird ordentlich über seine Rechte und Pflichten bezüglich der Personen, die auf die Betreuung angewiesen sind, belehrt.

 

 

 

Dienstleistungen

 

  • Verlässliche Betreuung und Pflegehilfe, Unterstützung bei der Lebensführung sowie bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Benutzung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich der Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und der Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen.
  • Verabreichung von Medikamenten und Messung des Blutdrucks
  • Unterstützung im alltäglichen Haushalt 
  • Begleitung der Pflegeperson bei täglichen Aufgaben (zum Arzt, spazieren)
  • Beschäftigung (Gesellschaftsspiele, vorlesen, Unterhaltung)

 

Der Wechsel des Pflegepersonals erfolgt im 1 Monats-Rhythmus, das erhöht die Qualität, das zwischenmenschliche Vertrauen sowie eine Einsparung der Transportkosten!